Anspruch auf eine Haushaltshilfe besteht nach einer ambulanten Geburt und nach einer Hausgeburt, wenn keine Person aus dem familiären Umfeld Unterstützung leisten kann. Eine Haushaltshilfe bekommst Du aber auch nach einer „stationären“ Klinikgeburt, wenn Frauenärztin oder Hausärztin einen besonderen medizinischen Grund bescheinigen. Darüber hinaus können bei besonderen Belastungen auch Anträge beim Sozial- oder Jugendamt gestellt werden.
In der Regel genehmigen die Kassen eine Haushaltshilfe für 6 Tage für maximal 8 Stunden täglich (§§ 38 SGB V; 199 RVO). Bei Mehrlingsgeburten, wenn Geschwisterkinder mitzubetreuen sind oder eine besonderer medizinischer Grund vorliegt, kann die Hilfe auch länger genehmigt werden, es braucht dazu aber in der Regel ein ärztliches Attest.
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